
Beweglich sind alle Sachen die nicht Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind (RG 55, 284; RG 87, 51). Strafrecht Unabhängig von der Definition im BGB ist eine Sache beweglich, wenn sie tatsächlich fortbewegt werden kann.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/beweglich.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.